Die Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt hat in den letzten Jahrzehnten in Deutschland stark zugenommen, z.B. ist die Erwerbstätigenquote von Frauen derjenigen der Männer bereits sehr nah. Trotzdem gibt es nach wie vor signifikante Geschlechterunterschiede im Hinblick auf das Arbeitsvolumen, die Löhne und Gehälter sowie die Karrierepositionen: Mit großen Auswirkungen auf das Lebenserwerbseinkommen und die Rente der Frauen- oft ist weibliche Altersarmut die Folge.
Ruth Hohage, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Agentur für Arbeit Hanau erläutert in diesem Vortrag, wie es um die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Frauen steht und welche unterstützenden Angebote es für sie gibt.
Das Internet, Social Media Angebote und digitale Spiele sind aus der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Das Smartphone ist in vielen Dingen sehr praktisch und als Alltagshelfer gut zu nutzen, dennoch sind Gefahren wie Beleidigungen, Ausgrenzung, Hass im Chat oder auch das ungefragte Veröffentlichen von Fotos für viele Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler an der Tagesordnung. Das Thema Cybermobbing nimmt oftmals viel Raum im Alltag von Kindern und Jugendlichen ein. Anhand von konkreten Fallbeispielen schauen wir uns Formen der digitalen Gewalt an. Was bedeutet Cybermobbing und wie unterscheidet es sich zu anderen Formen digitaler Gewalt.
Im Vortrag werden diese Fragen geklärt und auch welche Faszination und Bedeutung die beliebtesten Apps auf Kinder und Jugendliche haben.
Am 09.05.2022 konnte der Soroptimist Club Hanau die pandemiebedinge Pause beenden und die laufende Vortragsreihe im Kulturforum Hanau fortsetzten. Zahlreiche Besucher aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie privat interessierte folgten dem Vortrag der Lawine e. V.:
Nach jahrelangem Kampf war es im November 2016 endlich so weit. Durch eine Neuregelung hat der Gesetzgeber die zentrale Vorschrift des § 177 StGB weitgehend umgestaltet und die Forderung „Nein heißt Nein“ zur Grundlage des Sexualstrafrechts gemacht. Zugleich wurden zwei neue Strafvorschriften (§§ 184i und 184j StGB) eingeführt, durch die weniger schwere sexuelle Übergriffe unter Strafe gestellt werden.
Ist nun alles besser? Dazu muss man sich vor Augen führen, was es für das Opfer bedeutet, Anzeige zu erstatten: Ermittlungen und Gerichtsprozesse sind sehr langwierig und belastend für die Opfer. Zum ist die Beweisbarkeit häufig sehr schwierig. Es gibt zumeist keine Zeugen, gerade dann, wenn die Tat im inneren Familienkreis stattfindet. Aussage steht gegen Aussage. Die Tathergänge müssen wieder und wieder detailliert geschildert werden. Die Opfer werden nicht geschützt, selbst wenn der Täter weiterhin in unmittelbarer Nachbarschaft lebt. Was bedeutet das für traumatisierte Opfer?! Hinzu kommt, dass etwa 90% der polizeilich erfassten Vergewaltigungsfälle ohne Verurteilung bleiben! Zudem ist die Dunkelziffer sehr hoch.
Noch schwieriger wird es, wenn es sich bei den Opfern um Kinder handelt. Hier wird davon ausgegangen, dass einer Anzeige eine Dunkelziffer von 20 betroffenen Kindern gegenübersteht. Die WHO geht davon aus, dass bis zu 1 Millionen Kinder bereits sexuelle Gewalt erfahren mussten. Das sind 1 bis 2 Kinder je Schulklasse! Auch hier findet der sexuelle Missbrauch vor allem in nahen sozialen Umfeld statt. Missbrauch in der Kernfamilie ist oft schwer vorstellbar und so kommt es, dass Kinder häufig bis zu sieben Personen ansprechen müssen, ehe ihnen eine glaubt. Ganz zu schweigen davon, dass gerade Kinder oft aus Schuld- und Abhängigkeitsgefühlen oder Scham schweigen.
Als Risikoort nichtkörperlicher Gewalt an Kindern steht die Schule an erster Stelle. Hier kommt digitaler Gewalt eine immer größere Bedeutung zu. Beispielsweise sind Upskirting und Downblusing in Deutschland derzeit noch keine Straftat.
Sexuelle Belästigung ist etwas, was jede zweite Frau in Deutschland schon einmal erlebt hat. Ein empfehlenswertes Video von Joko und Klaas: Männerwelten-Belästigung von Frauen https://youtu.be/uc0P2k7zIb4
Es gibt Hilfe, anonym und kostenfrei – auch im Zweifelsfall einfach anrufen: 0800 22 55 530 oder Lawine e. V. 0 61 81/25 660 02